Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 17.01.2007 - 6 V 519/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs einer Bestellung zum Steuerberater
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 46 Abs. 2 Nr. 3 StBerG; § 164a Abs. 2 S. 1 StBerG; § 69 Abs. 5 S. 1 FGO
Widerruf der Bestellung als Steuerberater aufgrund des mehrmonatigen Nichtnachweises des Bestehens einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - Judicialis
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3; ; StBerG § 164a Abs. 2 S. 1; ; FGO § 69 Abs. 5 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anordnung der sofortigen Vollziehung, wenn der Berater über Monate keine berufliche Haftpflichtversicherung nachweist - Widerruf; Bestellung als Steuerberater; Zulassung; Wiederherstellung der Aussetzung der Vollziehung; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anordnung der sofortigen Vollziehung, wenn der Berater über Monate keine berufliche Haftpflichtversicherung nachweist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1279
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.04.2002 - VII B 287/01
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; sofortige Vollziehung
Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2007 - 6 V 519/06
Dabei können auch solche Umstände berücksichtigt werden, mit denen der Widerruf selbst begründet worden ist oder die erst im Nachhinein vorgetragen werden - vgl. § 102 Satz 2 FGO - (BFH-Beschluss vom 9. April 2002 VII B 287/01, BFH/NV 2002, 955 m.w.N.).
- FG Sachsen, 10.08.2010 - 6 K 642/10
Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Kündigung der …
Die Neubegründung des erforderlichen Versicherungsschutzes oder den Einschluss in die bei einem neuen Arbeitgeber bestehende Versicherung hat der Kläger auch im finanzgerichtlichen Verfahren nicht nachzuweisen vermocht (vgl. FG Niedersachsen, EFG 2007, 1279 - auch zur Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fehlen eines Versicherungsnachweises über mehr als 9 Monate).